Sechswochenfrist verpasst und kein Eröffnungsbeschluss: Revisionsrisiko
Am 07. April 2025 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Beschluss mit dem Aktenzeichen 203 StRR 59/25 über einen in der Praxis durchaus relevanten Konflikt im Strafverfahrensrecht entschieden. Im Zentrum stand die Frage, ob eine verspätete Terminierung im beschleunigten Weiter…