Revision im Sexualstrafverfahren: Wenn Fehler die Strafe kaum ändern
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. April 2026, Aktenzeichen 5 StR 98/26, über die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I entschieden. Der Fall betrifft ein umfangreiches Sexualstrafverfahren, in dem neben einer langen Freiheitsstrafe auch Sicherungsverwahrung Weiter…