Wenn morgens plötzlich Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen, um Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss zu präsentieren und um Ihnen zu erklären, dass nun Ihre Wohnung durchsucht wird, dann ist der Schock groß. Insbesondere in Verbindung mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie, aber auch wenn jemand im Verdacht steht, gegen das Betäubungsmittelstrafrecht verstoßen zu haben, werden oftmals Durchsuchungen angeordnet. Grundsätzlich bedarf es hierfür eines richterlichen Beschlusses. Manchmal wird eine solche Hausdurchsuchung aber auch ohne entsprechenden Beschluss angeordnet, weil beispielsweise kein Richter erreichbar ist. Dies geht aber auch nur wenn sogenannte “Gefahr im Verzug” ist.
Der Durchsuchungsbeschluss muss Ihnen ausgehändigt werden. Ferner muss darin bezeichnet sein, nach was genau gesucht werden soll. Wenn diese Gegenstände gefunden werden, werden sie in der Regel beschlagnahmt. Es muss durch die Polizeibeamten ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll erstellt werden, auf dem genau bezeichnet werden muss, welche Gegenstände mitgenommen werden. Dieses muss Ihnen ferner ausgehändigt werden.
In dem meisten Fällen sind Sie in diesem Stadium schon Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens! Es kann auch sein, dass Sie kurz nach der Vernehmung eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten. Zögern Sie daher nicht, einen Anwalt zu kontaktieren! Dieser kann unter anderem für Sie sodann Akteneinsicht beantragen. Ich vertrete Sie gerne in Essen und Umgebung, sowie auch bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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Tel.: 0201 747 18 80
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Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.