Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Zu einem Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften kommt es in der Regel, weil der Beschuldigte entweder in einer Interne-Tauschbörse wie e-mule aufgefallen ist, oder von seiner IP-Adresse auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zugegriffen worden ist. Wenn ein derartiger Verdacht besteht, kommt es meistens zum Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses und dann zu einer Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen. Hierbei werden dann Computer und Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten beschlagnahmt. Diese werden bei der Kriminalpolizei sodann ausgewertet, um festzustellen, ob sich Inhalte mit kinderpornographischem Inhalt darauf befinden.
Insbesondere wenn der Beschuldigte vorher noch nicht strafrechtlich oder vor allem mit dem Besitz kinderpornographischer Schriften aufgefallen ist, sollte von Seiten der Verteidigung darauf hingewirkt werden, das Verfahren im Wege einer Einstellung ohne eine Hauptverhandlung zu beenden. Bei einer nicht allzu großen Anzahl von aufgefundenen Dateien wird der Anwalt dies auch oftmals ermöglichen können.
Ich bin mit der Bearbeitung von Sexualstrafsachen vertraut. Lassen Sie sich auch hier kompetent von mir beraten und vertreten. Ich vertrete Sie gerne in Essen und Umgebung, aber auch bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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Tel.: 0201 747 18 80
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