Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

 

 

Zu einem Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften kommt es in der Regel, weil der Beschuldigte entweder in einer Internet-Tauschbörse wie e-mule aufgefallen ist, von seiner IP-Adresse auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zugegriffen worden ist oder solche Dateien von dort verschickt wurden. Wenn ein derartiger Verdacht besteht, kommt es meistens zum Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses und dann zu einer Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen. Hierbei werden dann Computer und Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten beschlagnahmt. Diese werden bei der Kriminalpolizei sodann ausgewertet, um festzustellen, ob sich Inhalte mit kinderpornographischem Inhalt darauf befinden.

Vor einiger Zeit sind die Straftatbestände erheblich verschärft worden, sodass eine außergerichtliche Einstellung nicht mehr möglich ist, da der Strafrahmen auf eine Mindeststrafe von einem Jahr angehoben wurde. Dies hat in der Praxis zu nahezu unlösbaren Fallkonstellationen geführt, sodass nun wieder eine Entschärfung des Gestezes bevorsteht! Im Moment sollte auf eine Aussetzung des Verfahrens von Seiten der Verteidigung hingewirkt werden, bis das neue Gesetz seine Gültigkeit erlangt hat, denn auch nachträglich kann der neue Straftatbestand angewendet werden, da er sich zu Gunsten des Beschuldigten auswirkt! Lassen Sie sich hierzu gerne von mir beraten.

Ich bin mit der Bearbeitung von Sexualstrafsachen vertraut. Lassen Sie sich auch hier kompetent von mir beraten und vertreten. Ich vertrete Sie gerne in Essen und Umgebung, aber auch bundesweit.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

ÖPNV

Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.

0201 747 18 80Bürozeiten Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo-Do 14-18 Uhr.