In den meisten Fällen erfährt ein Betroffener, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft dadurch, dass er eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter (Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung) erhält. In manchen Fällen ist diesem Schreiben bereits eine Durchsuchung, beispielsweise der Wohnung, vorausgegangen. In der Vorladung wird man aufgefordert, zu einem bestimmten Termin bei einer bestimmten Dienststelle der Polizei zu erscheinen.
Wenn der Betroffenen dort hingeht, wird er meist zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vernommen und er soll Angaben zur Sache machen. Die Polizeibeamten befragen jedoch meist leider nicht unvoreingenommen und neutral, sondern haben den Beschuldigten oft schon als “Kriminellen abgestempelt”. Außerdem sind sie geschult in der Vernehmung. Die Angaben des Betroffenen werden protokolliert und sind sodann Bestandteil der Ermittlungsakte. Dies ist in den meisten Fällen nicht von Vorteil.
Sollten Sie also einen derartigen Brief erhalten, sollten Sie mich umgehend kontaktieren! Ich sage den Termin bei der Polizei für sie ab und bestelle mich als Ihre Verteidigerin. Außerdem beantrage ich Akteneinsicht, um anhand der Ermittlungsakte sodann mit Ihnen zu besprechen, was für Ermittlungen vorliegen und wie weiter vorzugehen ist.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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Tel.: 0201 747 18 80
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Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.