Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Sie werden beschuldigt, einen Geldautomaten zum Beispiel der Sparkasse gesprengt oder zumindest dies versucht zu haben? Die Sprengung von Geldautomaten wird besonders in der letzten Zeit immer wieder versucht, um so das in dem Automaten befindliche Bargeld zu erbeuten. Erst kürzlich begann wieder am Landgericht Kleve ein derartiger Prozess. Der Vorwurf lautet in diesen Fällen meistens auf “Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion”. Dieser Straftatbestand ist in § 308 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Bei diesem Delikt Handels es sich nach dem StGB bereits um ein Verbrechen. Das heißt, dass die Strafe nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt! Dies gilt auch, wenn der Versuch misslungen ist. Der Versuch kann nämlich nur milder bestraft werden, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Daher sollten Sie einen derartigen Vorwurf nicht auf die Leichte Schulter nehmen und sich auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt, bzw. insbesondere einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Insbesondere haben Sie bei dem Verbrechensvorwurf auch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Auch kann es passieren, dass – bei Vorliegen von Haftgründen – ein Haftbefehl gegen Sie ausgesprochen wird.

Die Androhung dieser hohen Strafe resultiert daraus, dass das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion potentiell sehr gefährlich ist. Es entstehen meist hohe Sachschäden und auch die Gefährdung von Menschen kann nicht immer ausgeschlossen werden, da der Täter die genaue Wirkweise des Sprengstoffes in den meisten Fällen nicht genau beherrschen und abschätzen kann. Wenn tatsächlich auch noch Menschen verletzt wurden, kann die Strafe noch höher ausfallen. Natürlich kann auch – bei einer guten Verteidigung – die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht über 2 Jahren liegt. Hier kommt es insbesondere auch darauf an, ob und inwieweit Sie vorbestraft sind.

Oft misslingen die Versuche, einen Geldautomaten zu sprengen jedoch auch. Meistens wir hierfür Bautangas oder Propangas, also sogenanntes Campinggas verwendet. Häufig entsteht durch die Sprengung ein sehr hoher Sachschaden, jedoch wird der Tresor des Automaten nicht zerstört und somit kein Geld erbeutet. Der Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB ist dann aber trotzdem erfüllt, da es nicht auf ein Erbeuten von Geld ankommt.

Bedienen Sie sich bei einem derartigen Vorwurf unbedingt anwaltlicher Hilfe! Ich verteidige Sie gern bundesweit mit Erfahrung auf diesem Gebiet.

 

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

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