Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Einheitliche Betrachtung terroristischer Beteiligung

Am 14. November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil in einem interessanten Fall gefällt, der die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung betrifft. Unter dem Aktenzeichen 3 StR 189/24 wurde das vorangegangene Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg teilweise Weiter…

Geplant, statt im Affekt? Heimtücke und Google-Suche

Lesen Sie im heutigen Blogartikel der Kanzlei Gronemeyer aus Essen über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2024 (Az. 5 StR 588/24). Der Fall dreht sich um einen Mann, der seinen ehemaligen Fußballtrainer mit einer Axt tötete, nachdem Weiter…

Verantwortlichkeit im Verwaltungsbereich

Lesen Sie in diesem Blogartikel der Kanzlei Gronemeyer aus Essen über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten des KZ Stutthof vom 20. August 2024 (Az.: 5 StR 326/23). Dieses Urteil wirft ein Licht auf die Rolle Weiter…

Trennung von Vergehen im Straßenverkehr

Erfahren Sie in diesem Blogartikel der Kanzlei Gronemeyer aus Essen mehr über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az.: 1 ORs 1 SRs 16/24) vom 29. Januar 2024. Es ging dabei um die Frage, ob eine Verurteilung wegen einer Weiter…

Ist die Verwendung gefälschter Impfpapiere strafbar?

Am 7. März 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig unter dem Aktenzeichen 1 ORs 49/23 über einen Fall, der die Strafbarkeit des Gebrauchs eines gefälschten Impfzertifikats betraf. Der Angeklagte hatte im Oktober 2021 einen gefälschten Impfpass vorgelegt, um ein digitales Weiter…

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

ÖPNV

Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.

0201 747 18 80Bürozeiten Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo-Do 14-18 Uhr.