Bei der Vorschrift der falschen Verdächtigung erscheint es wichtig, zunächst einmal zu erwähnen, was überhaupt geschützt werden soll. Auf der einen Seite soll der Unschuldige vor Eingriffen in seine Individualrechtsgüter geschützt werden. Schließlich soll nicht ohne Grund gegen ihn ermittelt werden. Auf der anderen Seite soll auch die Rechtspflege selbst vor Autoritätsverlust durch irrtumsbedingte Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Unschuldige geschützt werden.
Damit die Vorschrift der falschen Verdächtigung für eine Bestrafung überhaupt herangezogen werden kann, muss – in der Regel vor einer Behörde oder der Öffentlichkeit – behauptet werden, dass eine andere Person eine rechtswidrige Tat oder Dienstpflichtverletzung begangen hat, um beispielsweise einen Verdacht umzulenken. Dabei muss die Verdächtigung objektiv falsch sein und in Kenntnis ihrer Unrichtigkeit gemacht worden sein. Die Rechtsprechung bestraft lediglich die Verdächtigung von Unschuldigen.
Wichtig ist auch, dass ebenso derjenige bestraft werden kann, der lediglich eine Behauptung ausspricht, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder eine andere behördliche Maßnahme gegen eine andere Person herbeizuführen.
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Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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