Einen Betrug begeht, vereinfacht ausgedrückt, wer einen anderen über Tatsachen täuscht oder auf andere Weise bei jemandem einen Irrtum erregt, der den Getäuschten dazu veranlasst, dem Täter Geld oder andere Vermögenswerte zu geben.
Wenn also zum Beispiel jemand bei einem Portal wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen einen Artikel anbietet, den er gar nicht besitzt oder der zerstört ist und ein Käufer diesen Artikel per Vorkasse bezahlt, kann dem Verkäufer ein Vorwurf wegen Betruges drohen, wenn er von Anfang an beabsichtigt hat, die Ware nicht an den Käufer zu versenden. In diesem Fall hätte er nämlich dem Käufer vorgespiegelt, dass er die angebotene Ware besitzt und willens ist, diese zu liefern. Wenn trotz nicht erfolgter Lieferung, der Verkäufer die Zahlung nicht rückerstattet, wird oftmals ein Betrug angenommen werden können.
Natürlich treten Betrugsfälle nicht nur bei derartigen Onlineportalen auf. Betrugstaten gibt es auch im “realen Leben”.
Spezialfälle des Betruges können beispielsweise auch der Versicherungsbetrug sein. Hier kann auch eine Brandstiftung voraus gegangen sein, wenn der Täter versucht, den Schaden als Versicherungsfall geltend zu machen.
Wenn der Betrug gewerbsmäßig durchgeführt wird, also um sich aus den Taten eine laufende Einnahmequelle zu verschaffen, dann wird der Betrug härter bestraft.
Es gibt aber noch zahlreiche andere Arten des Betruges, wie Computerbetrug, Eingehungsbetrug, Dreiecksbetrug, Trickbetrug, Sozialleistungsbetrug, Prozessbetrug usw. Die Liste ist hier nicht abschließend. Daher ist es insbesondere auch hier wichtig, dass Sie sich kompetent und umfassend beraten lassen. Ich helfe Ihnen gerne und verteidige Sie – auch als Pflichtverteidiger – sowohl in Essen und Umgebung als auch bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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