Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Falsche uneidliche Aussage (Falschaussage)

Wegen Falschaussage wird derjenige bestraft, der vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt.

Für dieses ist ein Strafrahmen von drei Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Um den objektiven Tatbestand zu erfüllen, muss selbstverständlich eine Aussage vorliegen. Dies ist eine Tatsachenbehauptung, also eine unmittelbar gesprochene Schilderung von Tatsachen von vergangenen oder gegenwärtigen Ereignissen oder Zuständen in der Außenwelt oder in der Psyche von Menschen.

Die Aussage muss falsch sein, was gegeben ist, wenn sie im Hinblick auf den Vernehmungsgegenstand der Wahrheit nicht entspricht. Aber auch das Verschweigen von Tatsachen kann den Vorwurf der falschen Aussage begründen.

Die zuständige Stelle vor welcher die falsche Aussage getätigt worden sein muss, ist in der Regel ein Gericht.

Meineid

Bei dem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen bei dem der Täter mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe erhält, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt wonach die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegt.

Bestraft wegen eines Meineides wird derjenige, der – hauptsächlich – vor einem Gericht falsch schwört. Dies bedeutet, dass der Täter eine inhaltlich unrichtige Aussage unter Eid tätigt.

Falsche Versicherung an Eides statt

Der falschen Versicherung an Eides statt macht sich derjenige strafbar, der vor einer zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf die Versicherung an Eides statt vor einer zuständigen Behörde falsch aussagt.

Dabei kommt es einerseits darauf an, dass die Versicherung an Eides statt falsch, also inhaltlich unrichtig ist und andererseits, dass sie vor einer zuständigen Behörde wie beispielsweise einem Gericht, Notar oder Patentamt abgegeben worden ist oder man sich dort auf sie berufen hat.

Der Strafrahmen liegt bei einer Geldstrafe beziehungsweise bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie gern.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

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