Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

 

Einen Betrug begeht, vereinfacht ausgedrückt, wer einen anderen über Tatsachen täuscht oder auf andere Weise bei jemandem einen Irrtum erregt, der den Getäuschten dazu veranlasst, dem Täter Geld oder andere Vermögenswerte zu geben.

Wenn also zum Beispiel jemand bei einem Portal wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen einen Artikel anbietet, den er gar nicht besitzt oder der zerstört ist und ein Käufer diesen Artikel per Vorkasse bezahlt, kann dem Verkäufer ein Vorwurf wegen Betruges drohen, wenn er von Anfang an beabsichtigt hat, die Ware nicht an den Käufer zu versenden. In diesem Fall hätte er nämlich dem Käufer vorgespiegelt, dass er die angebotene Ware besitzt und willens ist, diese zu liefern. Wenn trotz nicht erfolgter Lieferung, der Verkäufer die Zahlung nicht rückerstattet, wird oftmals ein Betrug angenommen werden können.

Natürlich treten Betrugsfälle nicht nur bei derartigen Onlineportalen auf. Betrugstaten gibt es auch im “realen Leben”.

Spezialfälle des Betruges können beispielsweise auch der Versicherungsbetrug sein. Hier kann auch eine Brandstiftung voraus gegangen sein, wenn der Täter versucht, den Schaden als Versicherungsfall geltend zu machen.

Wenn der Betrug gewerbsmäßig durchgeführt wird, also um sich aus den Taten eine laufende Einnahmequelle zu verschaffen, dann wird der Betrug härter bestraft.

Es gibt aber noch zahlreiche andere Arten des Betruges, wie Computerbetrug, Eingehungsbetrug, Dreiecksbetrug, Trickbetrug, Sozialleistungsbetrug, Prozessbetrug usw. Die Liste ist hier nicht abschließend. Daher ist es insbesondere auch hier wichtig, dass Sie sich kompetent und umfassend beraten lassen. Ich helfe Ihnen gerne und verteidige Sie – auch als Pflichtverteidiger – sowohl in Essen und Umgebung als auch bundesweit.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

ÖPNV

Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.

0201 747 18 80Bürozeiten Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo-Do 14-18 Uhr.