Am 07. November 2023 fällte das Amtsgericht Paderborn ein Urteil (Az.: 75 Ds-44 Js 393/23-120/23) in einem Fall, der zeigt, wie schnell alltägliche Situationen eskalieren können und welche rechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können. Im Zentrum stand ein Rentner, dem unter anderem ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Dieser Beitrag der Kanzlei Gronemeyer beleuchtet die Hintergründe und die rechtliche Einordnung durch das Gericht.
Die Eskalation eines Rettungseinsatzes: Hintergrund des Falles
Der 52-jährige Angeklagte, ein türkischer Staatsangehöriger, lebt mit seiner Familie in Paderborn und war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Ende März 2023 wurden Feuerwehr und Polizei wegen eines mutmaßlichen Suizids zu einem Einsatz am Waldrand gerufen. Die tatsächliche Einsatzstelle lag jedoch etwa 1,5 Kilometer von der gemeldeten Adresse entfernt, sodass die Feuerwehrfahrzeuge auf der Straße wenden mussten. Währenddessen fuhr ein Audi Q7, in dem der Angeklagte als Beifahrer saß, mitten in das Einsatzgeschehen.
Ein Feuerwehrmann forderte den Fahrer des Wagens auf, die Einsatzstelle zu verlassen – was dieser auch tat. Der Angeklagte hingegen stieg aus dem Fahrzeug aus und blieb mitten auf der Kreuzung stehen. Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte er sich, den Weg freizumachen, wodurch die Feuerwehrfahrzeuge blockiert wurden.
Als ein Feuerwehrmann versuchte, ihn zur Seite zu drängen, schubste der Angeklagte diesen zurück auf die Straße. Ein hinzueilender Polizist versuchte, die Situation zu beruhigen, wurde jedoch ebenfalls körperlich angegriffen. Erst nach einem kurzen Handgemenge konnte der Mann überwältigt und mit Handschellen fixiert werden – erst dann konnten die Rettungskräfte ihre Arbeit fortsetzen.
Entscheidung des AG Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hatte – unter anderem durch tätliche Angriffe und Widerstand gegen Polizei und Feuerwehr.
Bei der Festlegung der Strafe berücksichtigte das Gericht sowohl mildernde als auch belastende Umstände. Positiv wirkte sich aus, dass der Angeklagte geständig war, Einsicht zeigte und sich bei den Betroffenen entschuldigte. Auch hatte niemand körperliche Verletzungen erlitten, und der Mann war zuvor nicht strafrechtlich auffällig geworden.
Negativ bewertete das Gericht allerdings, dass er durch sein Verhalten den Rettungseinsatz erheblich störte – mit der Folge, dass Menschen in akuter Not womöglich nicht rechtzeitig Hilfe erhalten hätten. Das Gericht sprach von einem „absolut unverständlichen und egoistischen“ Verhalten.
Angesichts dieser Umstände entschied das Gericht, dass eine Freiheitsstrafe notwendig sei – auch um die Bedeutung der Rechtsordnung zu unterstreichen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Da der Angeklagte sich bisher nichts hatte zuschulden kommen lassen und sich einsichtig zeigte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet: Er muss nicht ins Gefängnis, solange er sich während der Bewährungszeit an die Regeln hält.
Fazit: Die Bedeutung des Urteils für ähnliche Fälle
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ernst genommen wird und welche Konsequenzen daraus resultieren können. Es zeigt auch, dass Gerichte bei der Strafzumessung immer die individuellen Umstände des Falles berücksichtigen und die Möglichkeit der Bewährung gewähren, wenn eine positive Sozialprognose besteht. Für Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtliche Beratung zu suchen und auf Deeskalation zu setzen, um schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, bieten wir Ihnen gerne eine umfassende Beratung an. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht vertreten wir Sie kompetent und engagiert, um Sie in solchen Verfahren bestmöglich zu verteidigen.
Dieser Artikel dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgericht Paderborn vom 07. November 2023, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.