Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Am Freitag konnte der rumänische Mandant, der mit weiteren neun vermeintlichen Mittätern angeklagt war, mehrere Metalldiebstähle als Mitglied einer gewerbsmäßig handelnden Bande begangen zu haben, endlich wieder nach Rumänien zurückkehren. Er hatte nun acht Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Verfahren gegen Weiter…
→ WeiterlesenDer Vorwurf des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gegen den Mandanten wurde fallengelassen, da ich die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin anzweifelte und daher ein aussagepsychologisches Gutachten beantragte. Die Kammer befragte daraufhin einige Zeugen, die meine Zweifel bestätigen konnten und letztendlich wurde daraufhin dieser Vorwurf Weiter…
→ WeiterlesenBei Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Aussage einer Belastungszeugin kann in Sexualstrafsachen ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich sein. Hier finden Sie zu dem Thema einen Zeitungsartikel über eines meiner aktuellen Verfahren: http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Vergewaltigung-Opfer-erlebte-die-Tat-wie-durch-Schleier-id36251227.html
→ WeiterlesenHeute konnte sich der Mandant, der französischer Staatsangehöriger ist, am Landgericht Essen über eine Bewährung und die Aufhebung des Untersuchungshaftbehles freuen und er kann nun zu seiner Familie nach Paris zurückkehren… Er war angeklagt wegen schweren Raubes unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges (die Mindestfreiheitsstrafe Weiter…
→ WeiterlesenMein Mandant war angeklagt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen. Insgesamt sollte es sich um 10 Kg Kokain gehandelt haben. Laut Anklage sollte mein Mandant für andere Hintermänner die Organisation der Kuriere übernommen haben, indem er diesen Geld für Flugtickets gab, Weiter…
→ WeiterlesenMein Mandant war angeklagt wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Brandstiftung. Ihm wurde vorgeworfen, die Wohnung, die er in einem Mehrfamilienhaus mit seinem Vater bewohnte, absichtlich in Brand gesetzt zu haben, um seinen Vater zu töten. Dies bestritt er von Anfang Weiter…
→ WeiterlesenHier werden ab sofort Beiträge zu aktuellen Verfahren oder andere interessante Neuigkeiten rund um das Thema Strafrecht, Strafprozessrecht und die Kanzlei veröffentlicht.
→ WeiterlesenZur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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