Am 15. April 2024 hat das Amtsgericht Essen einen jungen Autoverkäufer wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt (Az.: 70 Ds-55 Js 779/23 280/23). Der Fall aus dem Strafrecht zeigt die Gefahren, denen Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt ausgesetzt sein können und mahnt zur Vorsicht. Im Folgenden wird durch die Rechtsanwältin Gronemeyer aus Essen der Hintergrund des Falles detailliert dargestellt und die Entscheidung des Gerichts erörtert.
Der Hintergrund des Autokaufs und die betrügerische Handlung
Im Zentrum dieses Falles steht der 20-jährige Autoverkäufer, der erst seit wenigen Wochen selbstständig im Autohandel tätig war. Am 22. April 2023 betrat der Geschädigte ein Autohaus, um ein Fahrzeug zu besichtigen, das er im Internet gefunden hatte. Der dort anwesende Autoverkäufer wies ihn jedoch darauf hin, dass das gesuchte Fahrzeug bereits verkauft sei.
Auf der Suche nach einem Ersatzfahrzeug zeigte der Verkäufer dem Interessenten einen VW Golf 7 Variant und versicherte ihm im Verlauf des Gespräches, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. In Wahrheit wusste der Verkäufer jedoch, dass das Auto einen erheblichen Unfallschaden hatte. Der Geschädigte, welcher den Angaben des Verkäufers vertraute, entschied sich, das Fahrzeug für 16.900 Euro zu kaufen.
Erst nach dem Kauf stellte der Käufer fest, dass das Fahrzeug entgegen der Zusicherung des Verkäufers einen Unfallschaden aufwies. Der tatsächliche Wert des Autos betrug aufgrund dieses Schadens nur 13.900 Euro, wodurch er einen finanziellen Verlust von 3.000 Euro erlitt.
Nach der Entdeckung des Schadens meldete der Käufer den Fall der Polizei, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs gegen den Autoverkäufer erhob. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Essen verhandelt.
Verurteilung wegen Betrugs: Amtsgericht Essen schafft Klarheit
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Autoverkäufer wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, was einer Gesamtsumme von 1.800 Euro entspricht. Das Gericht stellte fest, dass der Tatbestand des Betrugs erfüllt war, da der Autoverkäufer den Käufer vorsätzlich über eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs getäuscht hatte, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht mehrere Faktoren. Einerseits wurde die Höhe des verursachten Schadens von 3.000 Euro als erheblich angesehen. Andererseits wurde auch das junge Alter des Angeklagten und die Tatsache, dass er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, berücksichtigt. Das Gericht wertete diese persönlichen Umstände des Angeklagten als strafmildernd und entschied sich daher für eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die vorsätzliche Täuschung über wesentliche Eigenschaften eines Fahrzeugs im Rahmen eines Autoverkaufs den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Auch bei jungen und bislang unbescholtenen Tätern wird diese Art der Täuschung nicht toleriert und entsprechend bestraft.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, den Gebrauchtwagen vor dem Kauf sorgfältig (und ggf. mit professioneller Hilfe) überprüfen zu lassen, um ähnliche unangenehme Erfahrungen zu vermeiden.
Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgerichts Essen vom 15. April 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.