Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Dieser Straftatbestand stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe. Kind im Sinne dieser Vorschrift sind alle Kinder unter 14 Jahren. Dieses stellt die absolute Altersschutzgrenze dar. Insofern ist es auch unerheblich, ob die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren oder nicht; Kinder sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht in Berührung mit sexuellen Handlungen kommen. Zu unterscheiden ist noch der sexuelle Missbrauch vom schweren sexuellen Missbrauch, was zum Beispiel der Fall ist, wenn die Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Hier ist die Mindestfreiheitsstrafe noch höher angesetzt. Auch in diesem Bereich werden häufig aussagepsychologische Gutachten erstellt, da es gerade bei Kindern oftmals schwierig ist festzustellen, ob sich die angeblichen Handlungen tatsächlich so abgespielt haben. Vor allem Kinder sind stark suggestiv beeinflussbar und werden oftmals (bewusst oder unbewusst) von anderen erwachsenen Bezugspersonen manipuliert.
Ich bin erfahren in der Verteidigung von Sexualstrafsachen. Sprechen Sie mich an; ich berate und vertrete Sie gern in Essen und Umgebung sowie bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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Tel.: 0201 747 18 80
Fax: 0201 747 18 829
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