Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund eines kontroversen Social-Media-Posts
Am 4. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (Az.: 3 StR 468/24) über die Revision eines Angeklagten, der wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Das Landgericht Köln hatte den 65-jährigen Mann zuvor zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro Weiter…