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Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben

Mein Mandant war angeklagt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen. Insgesamt sollte es sich um 10 Kg Kokain gehandelt haben.

Laut Anklage sollte mein Mandant für andere Hintermänner die Organisation der Kuriere übernommen haben, indem er diesen Geld für Flugtickets gab, sie nach dem Transport des Kokains abholte und die Ware wiederum an andere Hintermänner weitergab und hierfür die Bezahlung entgegennahm. Hierin sah die Staatsanwaltschaft Kleve eine sogenannte mittäterschaftliche Begehung, was bedeutet, dass der Beschuldigte wie ein Täter des gesamten Deliktes gehandelt hat und sich Tatbeiträge anderer als eigene zurechnen lassen muss und auch hierfür wie ein Täter bestraft wird.

Die Verteidigung wies jedoch im Plädoyer unter anderem darauf hin, dass der Mandant hier weisungsgebunden war und von seinen Auftraggebern genaue Anweisungen erteilt bekommen hatte, wie sein Auftrag aussah. Er hatte keine eigene Entscheidungsbefugnis und stellte aus Sicht der Verteidigung nur eine Art “Handlanger” des Hintermannes dar. Dies sind alles Merkmale, die eine Verurteilung wegen (mit-)täterschaftlicher Begehung aber ausschließen, denn dafür müsste der Betroffene gerade eigene Entscheidungsbefugnis haben und nicht von den Weisungen anderen abhängig sein. Ein derartiger Tatbeitrag stellt vielmehr eine Beihilfe gemäß § 27 StGB dar. Hier muss die Strafe gemildert werden.

Das Landgericht Kleve folgte hier der Verteidigung und verurteilte meinen Mandanten lediglich wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer weit milderen Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Hierbei berücksichtigte das Gericht, dass mein Mandant nur einen kleinen Teil der Handlungen des Handeltreibens erfüllte und von seinen Auftraggebern abhängig war.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

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Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

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